Baulücken schließen
Statt immer wieder Grün abzubaggern für neue Baugebiete, sollten brachliegende Flächen im Innenbereich genutzt werden.
Wir haben 39.569 qm zusammengerechnet, also rund 4 ha Baugrund (helle Flächen) steht der zu bebauenden Fläche „Hinter Höfen“ mit ihren 1,8 ha gegenüber.
Wir haben dem Gemeinderat ca. 60 Baulücken
(helle Flächen) aufgezeigt, die aber im Ortsentwicklungskonzept nicht dargelegt werden. Zum größten Teil liegen sie in privater Hand. Entwicklungsbereiche von städtischen Flächen oder der GWG sind nicht gekennzeichnet, aber wohl vorhanden. Somit ist nicht ersichtlich, wo vorrangig Innerorts entwickelt werden könnte. Können über Gewerbebauten Wohnungen entstehen?
Innenentwicklung vor Außenentwicklung ist Pflicht (lt. BauGB).